Rechtsprechung
OLG München, 09.11.2010 - 28 U 4905/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch aus Restwerklohn aus einer Schlussrechnung bei einem fehlendem schlüssigen Vortrag hinsichtlich einzelner Positionen der Schlussrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631; BGB § 632
Anspruch aus Restwerklohn aus einer Schlussrechnung bei einem fehlendem schlüssigen Vortrag hinsichtlich einzelner Positionen der Schlussrechnung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Schlusszahlung trotz Schlussrechnungsprüfung und Fälligkeit!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abweisung der Werklohnklage bei fehlender Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Forderung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Trotz geprüfter Schlussrechnung: Auftragnehmer kann keine Zahlung verlangen! (IBR 2012, 635)
Verfahrensgang
- LG München II, 05.09.2008 - 1 HKO 3711/04
- OLG München, 09.11.2010 - 28 U 4905/08
- BGH, 23.08.2012 - VII ZR 207/10
- LG München II, 05.09.2012 - 1 HKO 3711/04
Papierfundstellen
- BauR 2013, 133
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97
Behauptung eines Schenkungsversprechens
Auszug aus OLG München, 09.11.2010 - 28 U 4905/08
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist ein nachprüfbares Vorbringen zu seiner Schlussrechnung durch den Unternehmer erforderlich, wenn auf andere Weise die behaupteten Leistungen nicht überprüft werden können (BGH vom 03.02.99 - VIII ZR 14/98, NJW 1999, 1404, 1405, Ziff. II.2.b; BGH vom 18.05.99 - X ZR 158/97, NJW 1999, 2887, Ziff. 2.c,d ; ebenso Gremmer, Der unsubstantiierte Vortrag, MDR 2007, 1172). - BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98
Anforderungen an substantiiertes Bestreiten
Auszug aus OLG München, 09.11.2010 - 28 U 4905/08
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist ein nachprüfbares Vorbringen zu seiner Schlussrechnung durch den Unternehmer erforderlich, wenn auf andere Weise die behaupteten Leistungen nicht überprüft werden können (BGH vom 03.02.99 - VIII ZR 14/98, NJW 1999, 1404, 1405, Ziff. II.2.b; BGH vom 18.05.99 - X ZR 158/97, NJW 1999, 2887, Ziff. 2.c,d ; ebenso Gremmer, Der unsubstantiierte Vortrag, MDR 2007, 1172).