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   OLG München, 09.11.2010 - 28 U 4905/08   

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https://dejure.org/2010,68079
OLG München, 09.11.2010 - 28 U 4905/08 (https://dejure.org/2010,68079)
OLG München, Entscheidung vom 09.11.2010 - 28 U 4905/08 (https://dejure.org/2010,68079)
OLG München, Entscheidung vom 09. November 2010 - 28 U 4905/08 (https://dejure.org/2010,68079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus Restwerklohn aus einer Schlussrechnung bei einem fehlendem schlüssigen Vortrag hinsichtlich einzelner Positionen der Schlussrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 632
    Anspruch aus Restwerklohn aus einer Schlussrechnung bei einem fehlendem schlüssigen Vortrag hinsichtlich einzelner Positionen der Schlussrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Schlusszahlung trotz Schlussrechnungsprüfung und Fälligkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abweisung der Werklohnklage bei fehlender Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Forderung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz geprüfter Schlussrechnung: Auftragnehmer kann keine Zahlung verlangen! (IBR 2012, 635)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 133
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG München, 09.11.2010 - 28 U 4905/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist ein nachprüfbares Vorbringen zu seiner Schlussrechnung durch den Unternehmer erforderlich, wenn auf andere Weise die behaupteten Leistungen nicht überprüft werden können (BGH vom 03.02.99 - VIII ZR 14/98, NJW 1999, 1404, 1405, Ziff. II.2.b; BGH vom 18.05.99 - X ZR 158/97, NJW 1999, 2887, Ziff. 2.c,d ; ebenso Gremmer, Der unsubstantiierte Vortrag, MDR 2007, 1172).
  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus OLG München, 09.11.2010 - 28 U 4905/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist ein nachprüfbares Vorbringen zu seiner Schlussrechnung durch den Unternehmer erforderlich, wenn auf andere Weise die behaupteten Leistungen nicht überprüft werden können (BGH vom 03.02.99 - VIII ZR 14/98, NJW 1999, 1404, 1405, Ziff. II.2.b; BGH vom 18.05.99 - X ZR 158/97, NJW 1999, 2887, Ziff. 2.c,d ; ebenso Gremmer, Der unsubstantiierte Vortrag, MDR 2007, 1172).
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